Die chinesischen Behörden haben ihre Maßnahmen gegen Kryptowährungen erneut verschärft. Die Volksbank Chinas (Zentralbank) hat kürzlich gemeinsam mit der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, dem Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, der Finanzaufsichtsbehörde, der Börsenaufsicht und weiteren acht Abteilungen eine gemeinsame Mitteilung veröffentlicht: „Mitteilung über die weitere Prävention und Behandlung von Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen“. Darin wird nicht nur erneut bekräftigt, dass virtuelle Währungen keine gesetzliche Zahlungsmittel sind und entsprechende Geschäftsaktivitäten illegal im Finanzbereich sind, sondern erstmals auch die in den letzten Jahren populäre „Tokenisierung von Realweltvermögen (RWA)“ in den strengen Regulierungsrahmen aufgenommen. Gleichzeitig wird die alte Version des Dokuments von 2021 aufgehoben, was den Übergang zu einer strengeren Überwachung markiert.
Die Mitteilung stellt zunächst fest, dass virtuelle Währungen keinen rechtlichen Status gleichwertig zu gesetzlichem Geld besitzen. Bitcoin, Ethereum, USDT und andere virtuelle Währungen zeichnen sich durch Merkmale aus wie die Nichtausgabe durch eine Geldbehörde, die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien und dezentralen Ledger-Systemen oder ähnlichen Technologien sowie die digitale Form. Sie besitzen keine gesetzliche Zahlungsmittelqualität, sollten und dürfen nicht als Geld im Markt zirkulieren.
Die Mitteilung erklärt, dass Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen als illegale Finanzaktivitäten gelten. Das Betreiben von Geschäften wie dem Austausch von gesetzlichem Geld gegen virtuelle Währungen, der Tausch zwischen verschiedenen virtuellen Währungen, der Handel mit virtuellen Währungen als zentralem Gegenparteipartner, die Vermittlung von Informationen und Preisbildung im Zusammenhang mit virtuellen Währungen, die Ausgabe von Token zur Kapitalbeschaffung sowie der Handel mit Finanzprodukten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen sind verdächtig, illegale Token-Emissionen, unerlaubte Wertpapieremissionen, illegale Geschäfte im Bereich Wertpapiere und Derivate sowie illegale Kapitalbeschaffung zu betreiben. Solche Aktivitäten sind strikt verboten und werden konsequent rechtlich verfolgt.
Die Mitteilung legt fest, dass ausländische Organisationen und Einzelpersonen in keiner Form illegal virtuelle Währungsdienstleistungen im Inland anbieten dürfen. Zudem dürfen weder im Inland noch im Ausland ohne Genehmigung der zuständigen Behörden stabile Coins, die an den Renminbi gekoppelt sind, ausgegeben werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Mitteilung ist die strenge Kontrolle der in den letzten Jahren schnell aufkommenden „Tokenisierung von Realweltvermögen (RWA)“. Es wird klargestellt, dass jegliche RWA-Tokenisierung innerhalb Chinas sowie die Erbringung entsprechender Vermittlungs- und Informationstechnologiedienstleistungen illegal sind, wenn sie Token-Emissionen, Wertpapieremissionen, Wertpapier- und Derivategeschäfte oder illegale Kapitalbeschaffung betreffen. Solche Aktivitäten sind zu verbieten. Auch ausländische Organisationen und Einzelpersonen dürfen keine RWA-Tokenisierungsdienste illegal in China anbieten.
Ausgenommen sind RWA-Tokenisierungsaktivitäten, die von den zuständigen Behörden genehmigt wurden und auf bestimmten Finanzinfrastrukturen basieren. Für inländische Akteure, die im Ausland RWA-Tokenisierungsaktivitäten durchführen, gilt die Regel, dass sie ohne Zustimmung und Anmeldung bei den entsprechenden Behörden keine entsprechenden Geschäfte tätigen dürfen. Es werden zwei besonders zu überwachte Fälle hervorgehoben:
Es ist zu beachten, dass die China Securities Regulatory Commission gleichzeitig Richtlinien für die Regulierung von im Inland ausgegebenen, durch ausländische Vermögenswerte gedeckten Wertpapier-Token veröffentlicht hat. Wenn die Cashflows aus inländischen Vermögenswerten oder Rechten zur Rückzahlung dienen, müssen bei der Ausgabe im Ausland Wertpapier-Token die Vorschriften für grenzüberschreitende Investitionen und Devisenverwaltung strikt eingehalten werden. Vor der Emission ist eine Anmeldung bei der CSRC erforderlich, inklusive vollständiger Offenlegung der Vermögenswerte, Strukturen und Token-Emission.
Auf operativer Ebene wird die chinesische Regierung eine interministerielle Kooperationsmechanismus aufbauen, der die Zentralbank, die Wertpapieraufsicht, die Polizei, die Cybersicherheitsbehörden und das Justizsystem integriert. Ziel ist es, die Online-Überwachung, die Verfolgung von Finanzströmen und die Sperrung von Plattformen zu verstärken. Finanz- und Zahlungsinstitute sind ausdrücklich untersagt, Konten für virtuelle Währungsgeschäfte zu eröffnen, Gelder zu transferieren oder Abrechnungen durchzuführen. Ebenso ist es verboten, Verwahrungs-, Abrechnungs- und Clearing-Dienste für RWA-Tokenisierungsaktivitäten und verwandte Finanzprodukte anzubieten. Zudem sollen Risiken besser überwacht und Hinweise auf illegale Aktivitäten umgehend an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
Weiterhin ist es Unternehmen und Einzelunternehmen untersagt, in ihrem Namen „virtuelle Währungen“, „virtuelle Vermögenswerte“, „Kryptowährungen“, „Krypto-Vermögenswerte“, „Stablecoins“, „Realwelt-Vermögens-Tokenisierung“, „RWA“ oder ähnliche Begriffe in ihrer Firmierung oder im Geschäftsbetrieb zu verwenden.
Die Mitteilung erwähnt außerdem, dass die National Development and Reform Commission gemeinsam mit den zuständigen Behörden die Maßnahmen gegen das „Mining“ von Kryptowährungen fortsetzen wird. Dabei sollen alle bestehenden Mining-Projekte überprüft und stillgelegt werden. Es ist strengstens verboten, neue Mining-Projekte zu starten oder „Mining“-Geräte im Inland zu verkaufen oder sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Mining anzubieten.
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