Kryptowährungsbefreiung im Januar gescheitert! US SEC zieht notfallmäßig die "Bremsen", Wall Street ist außer sich

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Autor: Nancy, PANews

Tokenisierte Vermögenswerte (RWA) lösen weltweit eine Welle der On-Chain-Aktivitäten aus. Der Zustrom von Kapital und die Vielfalt an Vermögenswerten lassen diese Bewegung vom ursprünglichen Testfeld der Krypto-Industrie schnell zu einem neuen Schlachtfeld im Kampf um die Vorherrschaft an der Wall Street werden. Während sich die RWA-Landschaft rasant entwickelt, bestehen Differenzen zwischen TradFi (traditionelle Finanzen) und Kryptowährungen. Während die Wall Street stärker auf Regulierungsarbitrage und systemische Risiken fokussiert, die Stabilität und Ordnung betonen; verfolgt die Krypto-Industrie das Ziel, Innovationen schnell voranzutreiben und Dezentralisierung zu fördern, wobei sie befürchtet, dass bestehende Rahmenbedingungen die Entwicklung einschränken könnten. Vor einigen Monaten kündigte die SEC an, eine Reihe von Innovationserleichterungen für Kryptowährungen einzuführen, die planmäßig im Januar dieses Jahres in Kraft treten sollten. Diese pro-Krypto-Politik stieß jedoch auf heftigen Widerstand der Wall Street, und aufgrund des Gesetzgebungsprozesses für das Marktstrukturgesetz, das die Krypto-Märkte betrifft, wurde die ursprünglich zugesagte Inkrafttretung verschoben. Wall Street blockiert, Krypto-Erleichterungen könnten verschoben werden Diese Woche trafen sich JPMorgan, Citadel und SIFMA (Securities Industry and Financial Markets Association) in einer geschlossenen Sitzung mit dem Krypto-Arbeitskreis der SEC. Dabei äußerten diese Vertreter der Wall Street klar ihre Ablehnung gegenüber einer breiten regulatorischen Erleichterung für tokenisierte Wertpapiere und forderten, die bestehenden Bundeswertpapiergesetze anzuwenden. Das Krypto-Erleichterungsprogramm ist eine speziell für tokenisierte Wertpapiere und DeFi-Produkte entwickelte „Grüne Durchfahrt“, die es diesen Projekten ermöglichen soll, unter bestimmten Investoren- und Verbraucherschutzbedingungen vorübergehend auf eine vollständige Wertpapierregistrierung zu verzichten und innovative Produkte schnell auf den Markt zu bringen. Gegen die Pläne der SEC, durch regulatorische Abkürzungen eine Freigabe für tokenisierte Vermögenswerte zu erteilen, erheben die Wall Street-Organisationen scharfen Protest. Sie warnen, dass dies der US-Wirtschaft insgesamt schaden könnte, und fordern eine strenge, durchdringende Regulierung anstelle einfacher Erleichterungen. Selbst bei Innovationen müssten diese nur im engen Rahmen, auf Basis strenger wirtschaftlicher Analysen und mit klaren Schutzmaßnahmen erfolgen, um eine vollständige Regulierung nicht zu ersetzen. Sie betonen außerdem, dass die regulatorische Behandlung auf den wirtschaftlichen Eigenschaften und nicht auf der verwendeten Technik oder Kategorie (z.B. DeFi) basieren sollte, und befürworten das Prinzip „Gleiches Geschäft, gleiche Regeln“. Sie lehnen eine doppelte Regulierung strikt ab und warnen, dass breit gefasste Erleichterungen, die versuchen, den Schutz langfristiger Investoren zu umgehen, den Anlegerschutz schwächen und zu Marktchaos und Fragmentierung führen könnten. In der Sitzung wurde auch auf den Flash-Crash im Oktober 2025 sowie den Zusammenbruch von Stream Finance verwiesen, um zu verdeutlichen, dass die Freigabe tokenisierter Wertpapiere außerhalb des bestehenden Wertpapierrechts enorme systemische Risiken für die US-Finanzmärkte bergen könnte. Zudem äußerten die Wall Street-Vertreter Bedenken gegenüber den Plänen der SEC, bestimmte DeFi-Projekte von regulatorischer Verpflichtung auszunehmen. SIFMA wies darauf hin, dass viele sogenannte DeFi-Protokolle tatsächlich zentrale Funktionen eines Brokers, einer Börse oder eines Clearinghauses ausführen, sich aber in einem regulatorischen Vakuum befinden. DeFi birgt zahlreiche technische Risiken, darunter die Ausbeutung durch Maximal Extractable Value (MEV), Defekte in den Preisfindungsmechanismen automatisierter Market Maker (AMM) sowie intransparente Interessenkonflikte. Allerdings ist DeFi nicht das einzige Kernthema der Sitzung; laut Decrypt waren die Hauptbefürworter von DeFi nicht über diese Sitzung informiert. Außerdem wurde betont, dass Wallet-Anbieter, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit tokenisierten Vermögenswerten beteiligt sind, ihre Kernbrokerage-Geschäfte registrieren lassen und zwischen nicht verwahrten und verwahrten Wallets unterscheiden müssen. Letztlich ist die Haltung der Wall Street klar: Innovation zu begrüßen bedeutet nicht, ein neues System zu schaffen. Statt paralleler, unabhängiger Regulierungsstrukturen ist es besser, tokenisierte Vermögenswerte in bestehende, ausgereifte Regulierungsrahmen zu integrieren. Das mit Spannung erwartete Erleichterungsprogramm für Kryptowährungen steht jedoch vor Unsicherheiten. SEC-Vorsitzender Paul Atkins hat den ursprünglichen Zeitplan für die Einführung der Krypto-Erleichterungen in diesem Monat zurückgezogen. Bei einer kürzlichen gemeinsamen Sitzung mit der CFTC wies Atkins darauf hin, dass die Unsicherheiten im Gesetzgebungsprozess für das Marktstrukturgesetz die Umsetzung der Erleichterungen direkt beeinflussen könnten, und riet zu einer vorsichtigen Entscheidung. Auf die Frage nach einem konkreten Termin für die Umsetzung verweigerte er eine Zusage, noch in diesem oder nächsten Monat endgültige Regeln zu veröffentlichen. Vollständige Einbindung in die Wertpapiergesetzgebung: Tokenisierte Produkte in zwei Kategorien Neben regulatorischen Fragen ist auch die rechtliche Einstufung und Regulierung tokenisierter Wertpapiere noch unklar. Daher kündigte Paul Atkins im November letzten Jahres an, ein Gesetz zur Klassifizierung von Tokens zu entwickeln, das auf dem Howey-Test basiert, um zu klären, welche Kryptowährungen als Wertpapiere gelten, und so eine klare regulatorische Struktur für Krypto-Assets zu schaffen. Am 28. Januar veröffentlichte die SEC eine Leitlinie für tokenisierte Wertpapiere, die im Zusammenhang mit dem vom US-Gesetzgeber vorangetriebenen Marktstrukturgesetz steht. Sie soll Marktteilnehmern eine klarere regulatorische Orientierung bieten, um im Rahmen der bestehenden Gesetze Geschäfte zu tätigen. Das Dokument macht deutlich, dass die Regulierung eines Wertpapiers von dessen rechtlicher Natur und wirtschaftlicher Substanz abhängt, nicht von der Tokenisierung. Die Tokenisierung ändert also nicht den Anwendungsbereich des Bundeswertpapiergesetzes. Einfach nur Vermögenswerte zu tokenisieren oder auf die Blockchain zu bringen, ändert nichts an der Anwendbarkeit des Wertpapierrechts. Laut SEC-Definition sind tokenisierte Wertpapiere Finanzinstrumente, die in Form von Kryptowährungen dargestellt werden und bei denen die Eigentumsaufzeichnungen ganz oder teilweise auf einer Blockchain geführt werden. Das Dokument unterteilt die tokenisierten Wertpapier-Modelle auf dem Markt in zwei Hauptkategorien: Emittenten-gestützte und Drittanbieter-gestützte Modelle, jeweils mit klaren regulatorischen Anforderungen. Die erste Kategorie ist das direkte Emittenten-Tokenisieren: Dabei nutzt der Emittent (oder sein Vertreter) die Blockchain-Technologie, um Wertpapiere direkt auszugeben und die Eigentümerinformationen zu registrieren. Dies kann auf der Chain oder außerhalb erfolgen. Solche tokenisierten Wertpapiere müssen die gleichen gesetzlichen Pflichten erfüllen wie traditionelle Wertpapiere, einschließlich Registrierung und Offenlegung. Die zweite Kategorie ist das Drittanbieter-Tokenisieren: Es gibt zwei Unterformen: die Verwahrungsform, bei der Token-Inhaber indirekt Eigentum an verwahrten Wertpapieren durch die Token besitzen; und die synthetische Form, die nur die Preisentwicklung des Basiswerts verfolgt, ohne Eigentum oder Stimmrechte zu übertragen. Diese Produkte könnten als Wertpapier-derivate eingestuft werden. Das Dokument hebt die potenziellen Risiken der Drittanbieter-Modelle hervor, darunter zusätzliche Gegenparteirisiken und Insolvenzrisiken. Einige Produkte unterliegen strengeren Regulierungen für Wertpapier-derivate. Die SEC signalisiert außerdem, dass sie offen für den Dialog mit Marktteilnehmern ist, um konkrete regulatorische Wege zu entwickeln und Unternehmen bei Innovationen im Rahmen des Bundeswertpapierrechts zu unterstützen. Mit der zunehmenden Regulierung von RWA durch die SEC wird das Risiko von Regulierungsarbitrage deutlich reduziert, was den Weg für mehr traditionelle Institutionen ebnet.

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