
Das koreanische Financial Intelligence Unit (FIU) plant, die Aufsichtsbestimmungen auf Grundlage des „Gesetzes über bestimmte Finanzinformationen“ zu überarbeiten und die Geldflüsse zu und von persönlichen Wallets sowie Ein- und Auszahlungen bei ausländischen Krypto-Börsen künftig strenger zu kontrollieren. Die neue Regel verlangt, dass digitale Vermögenswerte im Wert von über 10M Won, die auf persönliche Wallets übertragen werden, gegenüber den Behörden gemeldet werden müssen, und hebt die bisherige Mindestschwelle von 1M Won auf, die unter der Travel Rule galt. Branchenvertreter weisen darauf hin, dass große gängige Börsen als Hochrisiko-Unternehmen eingestuft werden könnten, was dann dazu führen würde, dass relevante Transaktionen für koreanische Nutzer eingeschränkt werden.
Die vom FIU im vergangenen Jahr veröffentlichte Gesetzesmitteilung umfasst zwei zentrale Änderungen: Erstens müssen bei Übertragungen digitaler Vermögenswerte von über 10M Won auf persönliche Wallets Meldungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden eingereicht werden; zweitens wird die Mindestschwelle von 1M Won, die zuvor durch die Travel Rule festgelegt wurde, aufgehoben, was bedeutet, dass sich der Anwendungsbereich der Travel Rule vollständig ausweitet.
Die neue Regel arbeitet nach dem Grundsatz „Transaktionen mit niedrigem Risiko zulassen, Transaktionen mit hohem Risiko einschränken“, doch selbst wenn eine Transaktion als niedriges Risiko eingestuft wird, muss jede einzelne Transaktion über 10M Won als verdächtige Transaktion gemeldet werden. Die Aufsichtsbehörden haben noch keine formale Risikoklassifizierungsanerkennung für konkrete ausländische Anbieter abgeschlossen.
FATF-Compliance: Das Land, in dem der Anbieter ansässig ist, hat die Anti-Geldwäsche-Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) übernommen und wirksam umgesetzt
Erfüllung der AML-Pflichten: Dazu gehören die Kundensorgfaltspflicht (KYC), die Meldung verdächtiger Transaktionen sowie die Umsetzung der Travel Rule gemäß inländischen Standards
Gültiger, wirksam erteilter Aufsichts- bzw. Lizenznachweis: Der Anbieter verfügt über die einschlägigen, anerkanntermaßen gültigen regulatorischen Lizenzen sowohl am Standort als auch international
Ein Jurist teilte am 9. April gegenüber „Digital Asset“ mit, dass nach der derzeitigen Definition Binance, OKX sowie andere große ausländische Börsen und dezentrale Börsen (DEX) höchstwahrscheinlich als Hochrisiko-Anbieter eingestuft würden. Auch nicht verwahrende Wallet-Dienste wie MetaMask stünden vor ähnlichen Einstufungsrisiken. Dagegen erfülle Coinbase, das über bestimmte ausländische Lizenzen verfügt, eher die Standards für ein Niedrigrisiko-Profil.
Allerdings gibt es für Binance Spielraum für Ausnahmen. Branchenweit wird allgemein angenommen, dass Binance den geschäftlichen Schwerpunkt in jüngster Zeit in die Vereinigten Arabischen Emirate (UAE) verlagert hat. Die UAE haben FATF-Empfehlungen umgesetzt, und Binance hält zudem Lizenzen von Institutionen wie der Dubai Virtual Assets Regulatory Authority (VARA). Damit bestehen die Grundlagen für eine mögliche Einstufung als Niedrigrisiko-Anbieter. Der Mutterkonzern von MetaMask sitzt in den USA; die USA sind ein FATF-Compliance-Land. Derzeit gibt es jedoch noch kein spezielles Lizenzierungssystem für Wallet-Dienstleistungen für Privatpersonen, sodass die endgültige Einstufung entsprechend mit erheblicher Ungewissheit behaftet ist.
Binance macht derzeit 29,42% des weltweiten Handelsvolumens im Spot- und Derivatehandel aus; MetaMask hält hingegen 28% Anteil am globalen Markt für persönliche Wallets. Beide sind die am weitesten genutzten ausländischen Dienste, auf die koreanische Nutzer am stärksten angewiesen sind. Die größte Sorge der Branche besteht darin, dass bei einer Einschränkung der Transaktionen für die meisten ausländischen Börsen und persönlichen Wallets die Verbindung zwischen dem koreanischen Krypto-Markt und dem internationalen Ökosystem abgetrennt werden könnte, wodurch sich die derzeit bereits gedämpfte Marktliquidität weiter verschlechtern würde.
Der Managing Partner der Kanzlei Decent, Jin Hyun-soo, erklärte, dass es zwar notwendig sei, angemessene Vorschriften für das Risiko von Geldwäsche im Ausland zu schaffen, jedoch „es sehr zu bedauern ist, dass strenge Regeln vorschnell eingeführt werden, ohne zuvor ausreichend darüber diskutiert zu haben“. Alle Beteiligten rufen dazu auf, dass das FIU vor dem formalen Wirksamwerden der Vorschriften klare und vorausschauende Risikoklassifizierungsstandards für Anbieter etabliert und dabei ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Aufsicht im Bereich Geldwäschebekämpfung und dem Schutz der Nutzer herstellt.
Das FIU hat das Gesetzgebungsverfahren bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen; der konkrete Zeitplan für das Inkrafttreten ist jedoch noch unbestätigt. Derzeit haben die Aufsichtsbehörden noch keine formale Einstufung konkreter ausländischer Anbieter als Hochrisiko oder Niedrigrisiko vorgenommen. Die Branche fordert, vor einer vollständigen Umsetzung klare Bewertungs- und Anerkennungsstandards zu schaffen.
Bisher gibt es keine offizielle Entscheidung. Juristische Experten gehen davon aus, dass beide als Hochrisiko eingestuft werden könnten, doch Branchenvertreter weisen darauf hin, dass Binance eine VARA-Lizenz besitzt und MetaMask in einem FATF-Compliance-Land ansässig ist, was jeweils eine Grundlage dafür schafft, als Niedrigrisiko anerkannt werden zu können. Die endgültige Einstufung hängt vom Einzelfallprüfungsergebnis des FIU ab.
Wenn Binance und MetaMask als Hochrisiko-Anbieter eingestuft werden, können koreanische Nutzer relevante Ein- und Auszahlungen nicht mehr frei durchführen. Außerdem werden bei Übertragungen von mehr als 10M Won auf persönliche Wallets zwingende Meldungen erforderlich sein; insgesamt werden sowohl die Kosten für die Compliance als auch die Transaktionseinschränkungen deutlich ansteigen.