Frankreich verabschiedet ein Gesetz zur Meldepflicht für selbstverwahrte Wallets, Steuerbehörden warnen vor möglichen Hackerangriffen

法國自託管錢包申報法

Die Nationalversammlung Frankreichs hat eine Änderung in einem Anti-Betrugs-Gesetz verabschiedet, die vorschreibt, dass Krypto-Assets, die in einem selbstverwahrenden Wallet länger als 5.000 Euro (ca. 5.847 US-Dollar) verwahrt werden, der französischen Steuerbehörde DGFIP (Direction générale des Finances publiques) verpflichtend gemeldet werden müssen. Der Anwendungsbereich umfasst gängige Non-Custody-Wallets wie Metamask, Phantom, Ledger und andere. Allerdings hat die DGFIP ihre ablehnende Haltung deutlich zum Ausdruck gebracht und darauf hingewiesen, dass weder die Meldedaten wirksam verifiziert werden können.

Kernbestimmungen der Gesetzgebung: Auslöser der Meldepflicht und betroffene Adressaten

Die verabschiedete Regel nimmt Krypto-Wallets, bei denen der Inhaber den privaten Schlüssel selbst verwahrt, in den Rahmen der verpflichtenden Meldung auf. Self-Custody-Wallets sind private Wallets, die nicht mit irgendeiner öffentlichen Institution verbunden sind; die Inhaber kontrollieren den privaten Schlüssel vollständig selbst. Software-Wallets wie Metamask und Phantom sowie Hardware-Kalt-Wallets wie Ledger fallen alle darunter.

Alle französischen Einwohner, die in solchen Wallets Krypto-Assets im Wert von mehr als 5.000 Euro halten, müssen diese Meldung gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei der DGFIP einreichen. Diese Pflicht ist in den Gesetzesrahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug verpackt; sie soll ein Meldeverfahren für außerbörsliche (off-chain) Vermögenswerte schaffen, die in der Vergangenheit schwer nachverfolgbar waren.

Zentrales Dilemma: DGFIP lehnt die Ausführung der Vorschrift selbst öffentlich ab

Der Gesetzgebungsprozess zeigt ein seltenes institutionelles Dilemma: Die mit der Durchsetzung beauftragte Stelle spricht sich öffentlich gegen die betreffenden Bestimmungen aus und warnt proaktiv vor deren potenziellen Gefahren.

Die vier wichtigsten Gründe, warum die DGFIP die Vorschrift ablehnt

Lücke bei der Vollstreckungsfähigkeit: Die DGFIP erkennt an, dass sie die Melde-Daten zu Self-Custody-Wallets, die Steuerpflichtige einreichen, nicht verifizieren kann; die On-Chain-Überprüfung der Vermögenszuordnung stößt technisch auf grundlegende Grenzen

Risiko der Zentralisierung von Daten: Die zentrale Speicherung von Informationen über die Identität der Halter und die Größe der Vermögenswerte wird eine hochgradig sensible Datenbank bilden; vor dem Hintergrund, dass Netzangriffe derzeit häufig auftreten, wird eine solche Datenbank für Hacker zu einem vorrangigen Ziel

Bedrohung für die persönliche Sicherheit der Nutzer: Die DGFIP führt in einer schriftlichen Erklärung aus, dass die Zentralisierung von Informationen präzise Ziellisten für potenzielle physische Erpressungsangriffe bereitstellen werde

Widerspruch zu den offiziellen Empfehlungen: Die Verabschiedung der Bestimmung weicht in der Praxis von den bisherigen Politikempfehlungen der DGFIP und der französischen Regierung zu diesem Thema ab

Mitglied des Parlaments Daniel Labaronne lehnt diese Bestimmung in der Parlamentsdebatte ab und stellt mit einer Analogie ihre Umsetzbarkeit infrage: „Wie soll die DGFIP überprüfen können, ob jemand zu Hause ein Klavier hat?“ Dennoch wurde der Antrag auf Aufhebung abgelehnt.

Hotspot für „Spannerangriffe“: Die Melde-Liste könnte zum Fahrplan für physische Angriffe werden

Frankreich ist eines der bekannten Hotspots in Europa, in denen „Spannerangriffe“ gegen Inhaber von Kryptowährungen umgesetzt werden (durch physische Nötigung, um private Schlüssel zu erbeuten). Wenn die Daten französischer Nutzer, die Krypto-Assets im Wert von mehr als 5.000 Euro halten, zentral gesammelt werden, kann ein Angreifer bei einem Datenleck eine präzise Liste von sehr vermögenden Haltern erhalten. Das senkt massiv den Informationsaufwand, der für physisch zielgerichtete Angriffe erforderlich ist, wodurch das Risiko für die persönliche Sicherheit französischer Krypto-Nutzer deutlich steigt.

Der Co-Gründer von The Big Whale, Gregory Raymond, sagt voraus, dass die Regel aufgrund der feindseligen Haltung innerhalb der Regierung gegenüber dieser Maßnahme und der grundlegenden Lücke im Vollstreckungsmechanismus am Ende sehr wahrscheinlich nicht wie geplant umgesetzt werden kann.

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich ein Self-Custody-Wallet von einem Exchange-Custody-Wallet, und warum rückt es in den Fokus der Regulierung?

Bei Self-Custody-Wallets liegen die privaten Schlüssel in der alleinigen Kontrolle des Inhabers; die Assets werden nicht von Dritten wie einer Börse oder Finanzinstitutionen verwahrt. Da solche Wallets nicht in das klassische Finanzberichts-System eingebunden sind, fällt es den Aufsichtsbehörden schwer, die Vermögensgröße der Halter zu erfassen. Deshalb werden Self-Custody-Wallets zu einem Schwerpunkt, auf den viele europäische Länder verstärkt achten und ihn stärker verfolgen.

Kann diese französische Meldeanforderung tatsächlich wirksam umgesetzt werden?

Laut der eigenen Einschätzung der DGFIP bestehen grundlegende Herausforderungen für die Umsetzbarkeit im Rahmen der Durchsetzung. Die DGFIP erkennt an, dass sie die von Nutzern eingereichten Meldedaten nicht verifizieren kann, und dass die dezentrale Eigenschaft der Blockchain die On-Chain-Überprüfung der Vermögenszuordnung technisch äußerst schwierig macht. Analyst Gregory Raymond geht ebenfalls davon aus, dass sich die Bestimmung kaum wirklich umsetzen lässt.

Welche Schritte müssen französische Krypto-Nutzer jetzt unternehmen?

Derzeit befindet sich die Gesetzeslage noch im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht offiziell in Kraft. Es wird empfohlen, dass Nutzer in Frankreich, die Self-Custody-Assets im Wert von mehr als 5.000 Euro halten, die offiziellen Folgeankündigungen der DGFIP weiterhin verfolgen und gleichzeitig prüfen, ob es nötig ist, die Art der Verwahrung der Assets oder die Haltestruktur anzupassen. Zudem sollten Nutzer sich beraten lassen, bevor die Rechtsvorschrift endgültig festgelegt ist, und zwar bei lokalen Steuerberatern.

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